Rund um die Ausbildung
- Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 24. Juni 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket für Ausbildungsbetriebe beschlossen:
- Unternehmen bis 249 Mitarbeiter*innen erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro.
- Für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag gegenüber dem Vorjahr 3000 Euro.
- Das Sozialwerk des Börsenvereins unterstützt ausbildende Betriebe mit einer Einmalzahlung von 600€. Weitere Informationen und Antragsformular
- Kurzarbeit für Azubis nicht möglich
- Auszubildende können nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen. Weitere Informationen der IHK Nordwestfalen
- Der Bundesagentur für Arbeit hat ein Programm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgesetzt, um Unternehmen zu unterstützen, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung weiter fortsetzen. Weitere Informationen zum Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
- Was passiert, wenn die Berufsschule geschlossen ist?
Bei Schließung der Berufsschule muss der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb erscheinen, sofern er nicht unter Quarantäne gestellt ist oder das Unternehmen dem Auszubildenden vorgibt den Betrieb nicht zu betreten.
- Was passiert, wenn die Berufsschule den Azubis Arbeitsmaterial zur Verfügung stellt?
Solange kein Online-Unterricht per Video-Chat/Online-Seminar erfolgt, haben die Auszubildenden keinen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung. Die IHK und die regionalen Berufsschulen appellieren allerdings an die Unternehmen und AusbilderInnen, mit den Auszubildenden – vor allem Schülerinnen und Schülern im Abschlussjahr – das Gespräch zu suchen, um bestimmte Lernzeiten für den Schulstoff bzw. die Prüfungsvorbereitungen im Betrieb oder zu Hause zu ermöglichen.
Weitere wichtige Informationen stehen auf der Internetseite der IHK Düsseldorf
Empfohlene Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen
Vordringliche Zielsetzung ist es, die laufenden Belastungen des Betriebes möglichst gering zu halten und die Liquidität zu sichern, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt und die aktuelle Krise übersteht.
- Stellen Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bei Ihrem Finanzamt
- Beantragen Sie die Stundung von Steuerzahlungen
- Sprechen Sie mit Ihrer Bank
- Informieren Sie sich über die finanziellen Förderprogramme
- Welche Bürgschaften kommen in Frage?
- Stellen Sie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur
- Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung
Checkliste des Börsenvereins herunterladen