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Informationen für Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Überbrückungshilfen

Soforthilfe 2020 – Rückmeldeverfahren

  • Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020
    • Seit Anfang Juli lief das Rückmeldeverfahren zu eventuellen Rückzahlungen, für den Fall, dass Unternehmen mehr Hilfsgelder beantragt haben als benötigt. Die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe ist seit Dezember 2020 möglich. Die Frist für die Abgabe der Rückmeldung war der 31.10.2021. Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum 30. Juni 2023 Zeit. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite zum Rückmeldeverfahren
  • Das umfassende FAQ NRW-Soforthilfe 2020 mit vielen Informationen und Kontaktdaten der IHKs finden Sie weiterhin auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums.
  • Kontakt für Rückfragen: 0211-7956 4995 oder soforthilfe-rueckmeldung@mwide.nrw.de

Wichtige Links

  • Der Handelsverband NRW informiert regelmäßig und aktuell und hat auch eine umfangreiche Linkliste zusammengestellt
  • Die Auswirkungen belasten die Liquidität einiger Unternehmen. Die Landesregierung hält zur Bewältigung dieser Krise Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die bereits jetzt allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen: Informationen des NRW-Wirtschaftsministeriums für Unternehmen
    • FAQ der IHK NRW für Unternehmen

    Kurzarbeitergeld

    • FAQ der Arbeitsagentur NRW (pdf) zum Kurzarbeitergeld vom 18.3.2020
      • Am 13. März hat der Bundestag einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Bitte kontaktieren Sie zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes Ihre örtliche Arbeitsagentur. Hotline für Arbeitgeber: montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter Telefon 0800 45555 20.
    • Alle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur und können Sie dem Merkblatt der Arbeitsagentur (pdf) entnehmen
    • Die Anzeige von Kurzarbeitergeld muss bis zum 31. März rückwirkend für den Monat März angezeigt werden
    • Neben der vollständig ausgefüllten Anzeige über Arbeitsausfall (pdf-Formular) benötigt die Fachabteilung „Kurzarbeitergeld" folgende weitere Informationen von Ihnen:
    • Für Auszubildende ist Kurzarbeit nicht möglich, aber es gibt ein Programm zur Unterstützung durch die Arbeitsagentur. Weitere Informationen
    • Nützliche Tipps können Sie auch den extra zur Coronakrise bereitgestellten Videos entnehmen:
    • Für die aktuelle Situation hat das Bundesarbeitsministerium auch ein FAQ vorbereitet
    • Unser Partner Buchwert stellt ein Musteranschreiben zur Kurzarbeit zum Download bereit.

    Steuerliche Maßnahmen

    • Zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen‐ / Körperschaft‐ und Umsatzsteuer)
    • Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen‐ / Körperschaftsteuer sowie (über gleichlautenden Ländererlass) auch bei Gewerbesteuer (Nachträgliche Herabsetzung ist bei vernünftiger Begründung möglich)
    • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschl. Erlass von Säumniszuschlägen
    • Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen auf Null.
    • Für die Beantragung der steuerlichen Maßnahmen steht ein Formular der Finanzverwaltung zur Verfügung. Buchwert stellt dazu ein Musteranschreiben zur Verfügung: Anschreiben Steuerstundung

    Mieten

    • Mieter*innen, die coronabedingt ihre Miete nicht zahlen können, sollten bevor sie die Miete eigenhändig kürzen, das Gespräch mit den Vermieter*innen suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
    • Zum 31.12.2020 ist eine Änderung zum Mietrecht in Kraft getreten. Es wurde klargestellt, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der besonderen Situation der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anwendbar sind. Weitere Informationen

    Rund um die Ausbildung

    • Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 24. Juni 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket für Ausbildungsbetriebe beschlossen:
      • Unternehmen bis 249 Mitarbeiter*innen erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro.
      • Für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag gegenüber dem Vorjahr 3000 Euro.   
    • Das Sozialwerk des Börsenvereins unterstützt ausbildende Betriebe mit einer Einmalzahlung von 600€. Weitere Informationen und Antragsformular
    • Kurzarbeit für Azubis nicht möglich
    • Was passiert, wenn die Berufsschule geschlossen ist?
      Bei Schließung der Berufsschule muss der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb erscheinen, sofern er nicht unter Quarantäne gestellt ist oder das Unternehmen dem Auszubildenden vorgibt den Betrieb nicht zu betreten.
    • Was passiert, wenn die Berufsschule den Azubis Arbeitsmaterial zur Verfügung stellt?
      Solange kein Online-Unterricht per Video-Chat/Online-Seminar erfolgt, haben die Auszubildenden keinen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung. Die IHK und die regionalen Berufsschulen appellieren allerdings an die Unternehmen und AusbilderInnen, mit den Auszubildenden – vor allem Schülerinnen und Schülern im Abschlussjahr – das Gespräch zu suchen, um bestimmte Lernzeiten für den Schulstoff bzw. die Prüfungsvorbereitungen im Betrieb oder zu Hause zu ermöglichen.

    Weitere wichtige Informationen stehen auf der Internetseite der IHK Düsseldorf

    Bundesweite Informationen

    Empfohlene Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen

    Vordringliche Zielsetzung ist es, die laufenden Belastungen des Betriebes möglichst gering zu halten und die Liquidität zu sichern, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt und die aktuelle Krise übersteht.

    1. Stellen Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bei Ihrem Finanzamt
    2. Beantragen Sie die Stundung von Steuerzahlungen
    3. Sprechen Sie mit Ihrer Bank
    4. Informieren Sie sich über die finanziellen Förderprogramme
    5. Welche Bürgschaften kommen in Frage?
    6. Stellen Sie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur
    7. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung

    Checkliste des Börsenvereins herunterladen