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Im Überblick:

Aktuelles

Das geänderte Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie trat mit niederschwelligen Maßnahmen am 20. März 2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 23. Septemer 2022. Die Corona-Verordnung für Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls angepasst worden und seit dem 3. April gelten nur noch die Basismaßnahmen.

Im Handel

Mit der neuen Verordnung ab dem 3. April entfällt die Maskenpflicht in Geschäften. Es wird allerdings das Tragen ein Maske empfohlen. Wenn Sie Ihre Kunden trotzdem weiterhin um das Tragen der Maske in Ihren Geschäften bitten oder sogar dazu verpflichten möchten, können Sie dies im Rahmen Ihres Hausrechts tun. Die bekannten AHA-Verhaltensregeln werden weiterhin empfohlen.

Im Unternehmen

Keine Verdienstausfallentschädigungen für Ungeimpfte (§56 Infektionsschutzgesetz)

  • Seit dem 11. Oktober 2021 gibt es keine Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen für Menschen ohne Impfschutz. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung. Dadurch entfällt zugleich die Arbeitgeberpflicht zur Vorleistung der Verdienstausfallentschädigung. Weitere Informationen

Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert

Das Bundesarbeitsministerium hat verkündet, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht verlängert wird und mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft tritt. Da es aber weiter zu regionalen Infektionsausbrüchen kommen kann, können Sie im bereitgestellten FAQ die wichtigsten Hinweise einsehen.

Veranstaltungen

Seit dem 2. April gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen.

Sonderfond für Kulturveranstaltungen

Der Bund hat einen Sonderfond für Kulturveranstaltungen von 2,5 Mrd. Euro aufgesetzt, um den Neustart von kulturellen Veranstaltungen zu unterstützen. Zum einen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit sollte aus Gründen des Infektionsschutzes nur eine gewisse Anzahl an Zuschauer*innen erlaubt sein, zum anderen für den Fall, dass eine Veranstaltung durch Corona ausfallen muss. Nutzen Sie diese Förderungen, um wieder Lesungen vor Ort anzubieten. Alle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite sonderfond-kulturveranstaltungen.de

Hinweise und Tipps

Für alle Mitarbeiter*innen

  • Husten- und Niesetikette beachten
  • Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben
  • Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, auch und insbesondere für das eigene Personal, beachten (z.B.: Mahlzeiten möglichst getrennt einnehmen).
  • Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände: Teilen Sie Gegenstände wie z. B. Arbeitsmaterialien möglichst nicht mit anderen Personen.
  • Reinigen Sie Ihren Arbeitsplatz gründlich und insbesondere beim Verlassen oder bei Dienstantritt, wenn Sie ihn mit anderen Personen teilen (z. B. Tastaturen)
  • Nutzen Sie, wenn möglich, keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fahren mit dem eigenen Auto
  • Alle Bürger*innen können mindestens einen Schnelltest (Bürgertest) pro Woche vornehmen lassen. Auch mehr Tests pro Woche sind möglich. Eine Übersicht über Ihre örtlichen Schnelltestzentren erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt.

Für das Geschäftslokal

  • Keine Verpflichtung mehr zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Masken.
  • Geschäfte können über das Hausrecht zum Tragen von Masken verpflichten.
  • Aushänge für Kassen und Bedientheke stehen von der Berufsgenossenschaft zum Download zur Verfügung
  • Mindestabstand von 1,5m zwischen den Kund*innen bzw. Mitarbeitenden
  • Um die Kundennanzahl im Blick zu haben, können Sie zum Beispiel am Eingang Körbchen oder änliches platzieren.
  • Plexiglasscheiben können an Bedientheken platziert werden.
  • Farbige Markierungen am Boden, um Abstände zu markieren
  • Bezahlung sollte möglichst elektronisch erfolgen, bei Barzahlung Nutzung eines kleinen Tabletts zur Geldübergabe
  • Mit Handdesinfektionsmittel im Kassenbereich regelmäßig die Oberflächen reinigen, mindestens bei Personalwechsel
  • Das Tragen von Handschuhen wird nicht als sinnvoll erachtet, da es falsches Sicherheitsgefühl erzeugt. Häufiges Händewaschen ist wichtiger.