Regionalgeschäftsstelle NRW

Jährliche Beitragseinstufung – Fairness geht vor

Bis Ende September bitten wir Sie, Ihre Beitragseinstufung für Ihre Mitgliedschaft im Börsenverein vorzunehmen.
Erstellt am 15.08.2022


Unsere Verbandsarbeit gestaltet sich durch die verschiedenen Belange der Mitglieder. Buchhandlungen, Verlage und der Zwischenbuchhandel nutzen unterschiedliche Angebote im Verband – allen stellen wir nützliche Dienstleistungen zur Verfügung von juristischer Beratung über Netzwerke bis hin zu Ausbildungsveranstaltungen.

Die Mitgliedsbeiträge im Börsenverein sind nach den Netto-Vorjahresumsätzen gestaffelt. Um Sie richtig einstufen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Gerade in jetzigen Zeiten können sich Umsätze verschieben, und nur wenn wir darüber informiert sind, zahlen Sie nicht zu viel oder zu wenig Beitrag. Daher bitten wir Sie, sich regelmäßig neu einzustufen bzw. Ihre Umsätze uns mitzuteilen, damit die Beitragsgerechtigkeit weiterhin gegeben ist.

Wer ist testatspflichtig?
Kapital- und Personenhandelsgesellschaften und darüber hinaus Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und eingetragene Vereine (e.V.) mit Umsätzen von mehr als 500.000 Euro im Jahr werden darum gebeten, ihre Beitragseinstufung (pdf-Formular) alle zwei Jahre mit einer Bescheinigung ihres oder ihrer Wirtschaftsprüfer*in oder Steuerberatung vorzulegen.

Kleinere Unternehmen: Beitragsprüfung mit Losverfahren
Kleinere Unternehmen, die nicht unter die o.g. Testatspflicht fallen (Einzelunternehmen, GbR, eingetragene Vereine unter 500.000 € Jahresumsatz) stufen sich zunächst selbst über das Einstufungsformular (pdf-Formular) ein. Aus dieser Mitgliedergruppe werden jährlich 20 Prozent im Losverfahren ausgewählt und müssen die Richtigkeit bestätigen lassen. Alternativ kann die Umsatzsteuererklärung mit dem dazugehörigen Umsatzsteuerbescheid des betreffenden Jahres oder ein Auszug aus der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Jahresabschluss eingereicht werden.

Frist ist jeweils der 30. September des laufenden Jahres. Sollten Sie in diesem Jahr der Testatspflicht unterliegen und dem noch nicht nachgekommen sein, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Erinnerung aus der Mitgliedsstelle. Bei einer Rückmeldung nach dem 30. September oder einer falschen Einstufung wird mit der Korrektur der Beitragsrechnung eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro erhoben. Liegt uns die Bescheinigung nicht fristgerecht vor, stufen wir das Unternehmen im Folgejahr zwei Beitragsgruppen höher ein. Da einem so etwas auch einmal durchgehen kann, melden wir uns zuvor gegen Ende des Jahres noch einmal telefonisch bei Ihnen.

Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung oder in anderen Gremien hängt übrigens nicht von der Beitragshöhe ab – hier hat jedes Unternehmen nur eine Stimme!

Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen.

Regionalgeschäftsstelle NRW

Kaiserstr. 42a
40479 Düsseldorf

Telefon 0211 86445-0
Fax 0211 86445-99
info@buchnrw.de


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