Informationen für Ihr Unternehmen
- Einen ersten Überblick über arbeitsrechtliche Auswirkungen gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat wichtige Fragen für den Umgang mit Corona im Einzelhandel zusammengetragen.
Verdachts- oder positiver Fall im Betrieb
- Haufe hat umfassende Informationen zusammengetragen, was auch im Fall eines Verdachts bzw. positiven Falls im Unternehmen zu beachten ist. (Die Internetseite ist sehr ausführlich – scrollen Sie zu Ihrem Anliegen.)
- Die DGUV hat eine Broschüre mit allen Infos als pdf-Download veröffentlicht.
- Im Falle einer verordneten Quarantäne haben Arbeitnehmende Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese übernimmt zuerst der oder die Arbeitgeber*in. Innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen. Der Landschaftsverband Rheinland bzw. Westfalen ist in NRW für diese Dinge zuständig. Hier gibt es die wichtigen Informationen.
Checklisten für Corona-Fall
Der Landesverband Bayern hat allgemeine Checklisten zusammengestellt, welche Punkte in den verschiedenen Szenarien zu beachten sind:
Hotline
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.): 030 346465100